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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag:
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag
im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich
vereinbart wurde.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers,
die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der
Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um
Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen
nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt
der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich
Beratung, erhalten.
§ 2 Terminabsagen
Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende
Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit dem
Heilpraktiker vereinbarte Termine müssen daher mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform oder
telefonisch abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um
14:00 die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten
akzeptiert:
 Terminabsage über das Kontaktformular oder die eMail-Adresse der Praxis
 Telefonische Absagen
 Absagen per Absagelink bei Nutzung des Diensteanbieters Lemniscus – hier erhält der Patient
üblicherweise umgehend eine Absagebestätigung des Dienstanbieters Lemniscus an seine eMail-
Adresse
Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Heilpraktiker berechtigt, das Honorar in voller Höhe in
Rechnung zu stellen abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen aufgrund anderweitiger
Vergabe des Termins.
Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden
Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur
Zahlung des Honorars.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse
und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten
anwendet.
b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei,
nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher
und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht
entscheiden kann, ist der Heilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen
Patientenwillen entspricht.

c) In der Regel werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt
sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-
funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der
Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger
Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin
beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu
erklären.
d) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen
Medikamente verordnen.
§ 4 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die
Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint,
insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und
Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 5 Honorierung des Heilpraktikers
a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell
zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart sind, gelten die Sätze, die auf dieser Internetseite
aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist
ausgeschlossen.
b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Patienten in bar oder per EC-Karte an den
Heilpraktiker gegen Rechnung nach §7 zu bezahlen.
c) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von
apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten
durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung
ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und
eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist.
d) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder
empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und
Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche
Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder
verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie
Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Heilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel
keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
a) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu
haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung mit Dritten
nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht
stunden.
b) Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz b den Patienten über
die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen
Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang
der Heilpraktikerleistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und
notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung und Datenschutzbestimmungen
a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der
Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des
Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur
Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf
behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an
Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie
persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung
zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen im Abrechnungssystem Lemniscus. Dem
Patienten steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese Akte auch nicht herausverlangen. Absatz
b) bleibt unberührt.
d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten-
und honorarpflichtig aus der geführen Akte. Dem Heilpraktiker überlassene Kopien von Befunden werden
der Akte beigefügt.
e) Akten werden vom Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des
Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für
Beweiszwecke in Frage kommen könnten. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft
über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den
Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser
Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich
jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Folgende persönliche Daten werden innerhalb der Praxis erfasst:

– Vorname, Nachname

– Anschrift

– Telefonnummer

– Geburtsdatum

– Mailadresse

– Rechnungsnummer

– Name der Krankenversicherung

– Daten mit Bezug zur Krankengeschichte (inkl. Befunde Dritter)

Behördliche Datenschutzbeauftragte: Herr Stephan Spengler, Wöllstein

Datenschutzverantwortlicher innerhalb der Praxis: Frau Susanne Wirth
Um Termine vereinbaren zu können müssen persönliche Daten (Vorname, Nachname, Adresse,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse) an den Drittanbieter „Lemniscus“ oder den Heilpraktiker
übermittelt werden. Diese App wird von der Praxis genutzt und dient ebenso der Online-
Terminvereinbarungsmöglichkeit für Patienten. Der Anbieter ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Lemniscus Entwicklung und Betrieb, Karlsuherstr. 88, 76139 Karlsruhe.
Bei Kartenzahlung werden Ihre Daten an folgenden Anbieter übermittelt: SumUp Payments Limited, 32 –
34 Great Marlborough St, W1F 7JB, London, Vereinigtes Königreich
§ 8 Rechnungsstellung

a) Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Heilpraktikers, den Namen
und die Anschrift, Geburtsdatum und Diagnose des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum
und die bezahlten Honorare,
§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden.
Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der
jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder
werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige
oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

KONTAKT
06734-961393
Im Brühl 1
55234 Wendelsheim
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